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Günstiger mobil telefonieren

EU-Roaming-Verordnung sorgt für billigere Tarife bei mobil telefonieren innerhalb der Europäischen Union.

Mit der am 30. Juni 2007 in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft getretenen EU-Roaming-Verordnung werden Handytelefonate deutlich kostengünstiger als bisher. Die Verordnung gilt sowohl für aktive (von einem anderen Mitgliedsstaat als dem eigenen in einen weiteren bzw. nach Hause geführte) als auch für passive (während des Aufenthalts in einem anderem Mitgliedsstaat empfangene) Mobiltelefongespräche innerhalb der Europäischen Union - unabhängig davon, ob diese von einem Vertrags- oder einem Wertkartenhandy ausgeführt werden.

Eurotarif verbilligt EU-Roaming-Gespräche um bis zu 60 Prozent

Die EU-Roaming-Verordnung sieht für ihren dreijährigen Gültigkeitszeitraum eine Höchstgrenze für End- und Großkundentarife für im EU-Ausland geführte Handygespräche vor, die nach Ablauf des ersten und des zweiten Jahres jeweils weiter abgesenkt wird. So sollen auf Einzelkundenebene aktive Mobiltelefongespräche aus dem Ausland im ersten Jahr maximal 59 Cent, im zweiten Jahr maximal 55 Cent und im dritten Jahr höchstens 52 Cent inklusive Mehrwertsteuer pro Minute kosten. Für Passivgespräche sollen im ersten Jahr maximal 29 Cent, dann 26 Cent und schließlich 23 Cent inklusive Mehrwertsteuer pro Minute an Roaming-Gebühren anfallen. Die unter den Netzbetreibern verrechenbaren Großhandelspreise sollen in den drei Jahren mit jeweils 30,28 und 26 Cent begrenzt werden. Vom Geltungsbereich der Roaming-Verordnung nicht erfasst sind derzeit Datendienste wie SMS, MMS oder mobile Internetdienste. Die Kommission beabsichtigt, die Durchführung der Verordnung in Zusammenarbeit mit den nationalen Regulierungsbehörden zu beobachten und nach einem Zeitraum von 18 Monaten zu beurteilen, ob der bislang auf drei Jahre begrenzte Geltungszeitraum der Roaming-Verordnung verlängert werden sollte und ob eine Initiative, auch die Roaming-Entgelte für Datendienste und SMS zu regulieren, erforderlich erscheint.

Eurotarif gilt seit 30. September 2007

Mobilfunkunternehmen hatten bis zum 30.07.2007 Zeit, ihre Kunden über die neuen EU-Roaming-Tarife (Eurotarif) zu informieren und diese anzubieten. Binnen der genannten Zweimonatsfrist - also bis zum 30. September 2007 - stand es jedem Kunden frei, sich entweder für den Eurotarif oder jeden anderen von seinem Betreiber angebotenen günstigeren Roaming-Tarif zu entscheiden.
Seit dem 30.09.2007 gelten hinsichtlich der Verfügbarkeit des Eurotarifs keine Übergangsfristen mehr, er muss jedem Neukunden sofort bei Vertragsabschluss angeboten werden. Darüber hinaus müssen Mobilfunkanbieter nun erweiterten Informationspflichten betreffend Roaming-Tarife nachkommen. Sie müssen ihre Kunden jedes Mal, wenn diese in einen anderen EU-Mitgliedsstaat einreisen, unverzüglich nach Grenzübertritt und mittels einer kostenlosen SMS über das Anfallen von Roaming-Entgelten informieren, wobei die Höhe der Roaming-Entgelte für aktive und passive Gespräche, die dem Kunden maximal entstehen können, anzugeben ist.

Quelle: Exporter's 6/07

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